Gleichwertigkeit Pflegehelfer/-in
Gleichwertigkeit Pflegehelfer/-in
Anerkennungsverfahren: Zertifikat Pflegehelfer/in SRK
Unter gewissen Bedingungen ist es möglich, eine Gleichwertigkeit zum Zertifikat Pflegehelfer/-in SRK zu beantragen. Für das erfolgreiche Absolvieren des Gleichwertigkeitsverfahrens müssen Antragsstellende Bildungsleistungen im theoretischen und praktischen Bereich der allgemeinen Krankenpflege vorweisen, die in Umfang und Inhalten dem Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK entsprechen.
Für die Kantone der Deutschschweiz ist die Geschäftsstelle des SRK in Wabern seit dem 1. September 2014 für die Bearbeitung der Gleichwertigkeitsanfragen zuständig.
Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Schweizerisches Rotes Kreuz
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
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Werkstrasse 18
3084 Wabern
058 400 46 76
(Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr)
equivalence[at]redcross.ch
Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse
Wer mit einem im Ausland erworbenen Diplom in der Schweiz einen reglementierten Gesundheitsberuf ausüben will, muss ein Anerkennungsverfahren einleiten.
Eine Anerkennung ermöglicht, dass Menschen mit vergleichbarer ausländischer Ausbildung und Berufserfahrung vergleichbare Stellen in der Schweiz besetzen sowie gleiche Lohnansprüche stellen können. Das Verfahren beim SRK verläuft in mehreren Schritten von der Anfrage bis zur Anerkennung.
Schweizerisches Rotes Kreuz
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
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