Spenden
Wieso spenden?
Das Freiburgische Rote Kreuz (FRK) is eine von den Steuerbehörden anerkannte gemeinnüztige Organisation mit Zewo-Label.
Private Haushalte dürfen Spenden an das FRK auf der Steuererklärung abziehen, sofern die Spenden mindestens 100 Franken betragen. Abzüge sind auf maximal 20 % des Nettoeinkommens begrenzt.
Wenn Sie während des Jahres mehrmals für das FRK spenden, so können Sie auch alle in diesem Jahr gemachten Spenden auf der Steuererklärung abziehen (Code 5.120).
Unternehmen dürfen bis zu 20 % des Nettoertrags als freiwillige Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen in Abzug bringen.
Dies gilt für Geld- und Sachspenden, etwa Grundstücke, Immobilien, Fahrzeuge, Beteiligungen usw.