Patientenverfügung

Patientenverfügung

Im Falle einer Urteilsunfähigkeit garantiert sie Ihnen eine medizinische Betreuung gemäss Ihren Vorgaben. Mit ihr kann sicher gestellt werden, dass der Patientenwille immer berücksichtigt wird.
Damit Ihr Wille zählt! - Durch das Verfassen einer Patientenverfügung erhält jede Person die Gewissheit, dass sie im Falle eines Verlustes ihrer Urteilsfähigkeit, zum Beispiel infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, genau die medizinische Behandlung erhält, die ihrem Willen und ihren persönlichen Wertvorstellungen entspricht.
Ziel einer Patientenverfügung ist es, die Unabhängigkeit und Autonomie der Person zu gewährleisten. Durch diese Dienstleistung will das Rote Kreuz sicherstellen, dass die Freiheit jedes Menschen respektiert wird, selbst über medizinische Behandlungen zu entscheiden, die er erhalten möchte, oder eben nicht, auch wenn er selbst nicht mehr urteilsfähig ist. Die persönliche Beratung durch eigens dafür ausgebildete Freiwillige steht dabei im Mittelpunkt: Damit ist garantiert, dass der Wille jeder Person schriftlich und in für medizinisches Personal verständlicher Form formuliert wird.

Vorgehensweise

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hat seine Patientenverfügung der neuen Gesetzgebung angepasst. Wir bieten Ihnen:

  • Kompetente fachliche Beratung beim Verfassen der Patientenverfügung SRK durch Freiwillige, die zu Ihnen nach Hause kommen
  • Die sichere Aufbewahrung Ihrer Patientenverfügung SRK bei unserer Hinterlegungsstelle, wo sie bei Bedarf jederzeit vom zuständigen medizinischen Personal abgerufen werden kann
  • Die Überprüfung Ihrer Patientenverfügung SRK auf Inhalt, formelle Gültigkeit und Verständlichkeit;
  • Einen persönlichen Ausweis
  • Eine regelmässige Erinnerung zur Aktualisierung Ihrer Patientenverfügung.

Tarif

Um die Betriebskosten der Hinterlegungsstelle, die Ausbildung und die Fahrtkosten der Mitarbeitenden zu decken, werden folgende Unkostenbeiträge erhoben Bedürftige Personen (geringes Einkommen und ohne Vermögen) können um einen Sozialtarif nachfragen.


Information – Formular

Alle Informationen zum Angebot, die Wegleitung zum Ausfüllen der Patientenverfügung SRK und das neue Formular zum Herunterladen finden Sie unter: patientenverfuegung-srk.ch
Um die Betriebskosten zu decken, wird ein Unkostenbeitrag erhoben (siehe unter Tarif).

Auf Wunsch helfen Ihnen unsere geschulten Freiwilligen gerne bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung. Kontaktieren Sie untenstehende Adresse!

Kontakt


Freiburgisches Rotes Kreuz
G.-Techtermannstr. 2
Postfach 279
1701 Freiburg

026 347 39 52
info[at]croix-rouge-fr.ch

Öffnungszeiten:
08.00 bis 11.30 Uhr